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   OLG Koblenz, 24.06.1982 - 1 Ss 267/82   

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OLG Koblenz, 24.06.1982 - 1 Ss 267/82 (https://dejure.org/1982,2549)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.06.1982 - 1 Ss 267/82 (https://dejure.org/1982,2549)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Juni 1982 - 1 Ss 267/82 (https://dejure.org/1982,2549)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behörde; Öffentliche Behörde; Beamte; Amtliche Schriftstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2424
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 08.07.1955 - RReg. 3 St 239/54

    Wegnahme bezüglich des Apielgewinns nach nicht ornungsgemäßer Bedienung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.1982 - 1 Ss 267/82
    Nur die letzteren unterfallen nach herrschender Meinung dem durch Gesetz vom 28. Juni 1935 (RGBl. I, 839) in das StGB eingefügten Auffangtatbestand des § 265 a StGB, während die mißbräuchliche Benutzung von Warenautomaten schon immer als Diebstahl strafbar war (vgl. BayObLGSt 1955, 120; OLG Köln in OLGSt zu § 242 S. 51; Lenckner in Schenke-Schröder, StGB, 20. Aufl., § 265 a Rdn. 4 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Celle, 06.05.1996 - 3 Ss 21/96

    Strafbarkeitsvoraussetzungen wegen versuchten Computerbetrugs; Ausgestaltung der

    Das Ansichnehmen der ausgeworfenen Münzen stellt bei dieser Konstellation eine Wegnahme im Sinne von § 242 StGB dar, weil der Automatenbetreiber als Gewahrsamsinhaber nach der Lehre vom bedingten oder modifizierten Einverständnis (vgl. Seier, Anm. zum Urteil des OLG Stuttgart vom 8. Februar 1982 JR 1982, 509) dem Gewahrsamsübergang nur unter der Bedingung zustimmt, daß der Gewahrsam Erlangende die Geldausgabe durch ordnungsgemäße Betätigung des Automaten erreicht hat (vgl. BayObLG a.a.O.; OLG Zweibrücken OLGSt § 265a Nr. 1; OLG Köln OLGSt § 242 Nr. 51; OLG Stuttgart NJW 1982, 1659 = JR 1982, 508 [OLG Stuttgart 08.02.1982 - 3 Ss 928/81] ; OLG Koblenz NJW 1984, 2424 [OLG Koblenz 24.06.1982 - 1 Ss 267/82] [OLG Koblenz 24.06.1982 - 1 Ss 267/82] ).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1999 - 5 Ss 291/98
    Nur die zuletzt genannten Geräte unterfallen dem Auffangstatbestand des § 265 a StGB , während die mißbräuchliche Benutzung von Warenautomaten seit jeher als Diebstahl gewertet wurde (vgl. OLG Celle OLGSt StGB § 242 Nr. 14; OLG Koblenz NJW 1984, 2424 ; OLG Stuttgart NJW 1982, 1659; OLG Köln OLGSt StGB § 242 Nr. 15; Schönke/Schröder/Lencker, a. a. O., § 265 a Rndr.
  • KG, 29.10.2013 - 121 Ss 126/13

    Abgrenzung von Computerbetrug und Diebstahl

    So kommt etwa bei Veranlassung der Ausgabe von Gewinnen durch Manipulation der Mechanik der Tatbestand des § 242 StGB in Betracht (vgl. OLG Koblenz NJW 1984, 2424; OLG Stuttgart NJW 1982, 1659; BayObLG …
  • OLG Düsseldorf, 29.10.1998 - 5 Ss 369/98
    Nur die letztgenannten unterfallen nach herrschender Meinung dem Auffangtatbestand des § 265 a StGB , während die mißbräuchliche Benutzung eines Warenautomaten schon immer als Diebstahl gewertet worden ist (vgl. OLG Koblenz NJW 1984, 2424, 2425; OLG Stuttgart NJW 1982, 1659; OLG Köln OLGSt § 242 S. 51; Schönke/Schröder/Lenckner, aa0, § 265 a Rn. 4).
  • BayObLG, 27.11.2001 - 1St RR 102/01

    Verlesbarkeit schriftlicher Auskünfte des Gerichtsvollziehers über

    Diese Ausnahme vom Grundsatz der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit der Beweisaufnahme (vgl. BGHSt 1, 94/96; OLG Koblenz NJW 1984, 2424; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 256 Rn. 1) rechtfertigt sich aus dem Umstand, dass den von öffentlichen Behörden (sowie von den damit gleichgestellten Ärzten) abgegebenen Erklärungen ein so hohes Maß an Objektivität, Zuverlässigkeit und Sachkunde zugebilligt wird, das zumeist von der Vernehmung des Ausstellers der Urkunde in der Hauptverhandlung abgesehen werden kann (SK-StPO/Schlüchter [Stand:. Mai 19951 § 256 Rn. 1, 9).
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